Auto stilllegen - Unterschied zur Abmeldung einfach erklärt

Der komplette Ratgeber: Fahrzeug stilllegen, abmelden oder außer Betrieb setzen - alle Unterschiede, Kosten und wichtige Informationen auf einen Blick

Auto stilllegen oder abmelden - Was ist der Unterschied?

Möchten Sie Ihr Auto stilllegen, Ihr KFZ vorübergehend abmelden oder fragen Sie sich, was der Unterschied zwischen Stilllegen und Abmelden ist? Diese Begriffe werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Bedeutungen und rechtliche Konsequenzen.

Beim Fahrzeug stilllegen (auch "vorübergehende Stilllegung" genannt) wird Ihr Auto temporär aus dem Verkehr gezogen, bleibt aber grundsätzlich zugelassen. Die Abmeldungoder Außerbetriebsetzung hingegen bedeutet, dass das Fahrzeug komplett aus dem Zulassungsregister entfernt wird.

In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen detailliert die Unterschiede zwischen Stilllegen, Abmelden und Außerbetriebsetzen, zeigen Ihnen die Kosten der Stilllegung, erklären die Auswirkungen auf Versicherung und Steuer und beantworten die wichtigsten Fragen zur vorübergehenden Stilllegung von Fahrzeugen.

Begriffe erklärt: Was bedeutet was?

Stilllegen

Vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs. Das Auto bleibt grundsätzlich zugelassen, darf aber nicht im Straßenverkehr genutzt werden.

Temporär

Abmelden

Komplette Löschung aus dem Zulassungsregister. Das Fahrzeug ist nicht mehr zugelassen und muss bei Wiedernutzung neu zugelassen werden.

Dauerhaft

Außerbetriebsetzung

Offizieller Begriff für die Abmeldung. Bedeutet das Gleiche wie "Abmelden" - das Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen.

= Abmelden

Detaillierter Vergleich: Stilllegen vs. Abmelden vs. Außerbetriebsetzen

AspektStilllegenAbmeldenAußerbetriebsetzen
FahrzeugBleibt zugelassen, keine Nutzung im StraßenverkehrWird komplett aus dem Verkehr gezogenAlternative Bezeichnung für "Abmeldung"
KennzeichenBleibt am Fahrzeug, wird entstempeltWird entstempelt, muss abgegeben werdenWird entstempelt, entspricht Abmeldung
VersicherungRuht (kann auf Ruhendversicherung reduziert werden)Endet zum AbmeldezeitpunktEndet zum Abmeldezeitpunkt
KFZ-SteuerEntfällt während StilllegungEndet mit AbmeldungEndet mit Außerbetriebsetzung
WiederzulassungEinfache Reaktivierung möglichNeuzulassung erforderlichNeuzulassung erforderlich
DauerVorübergehend (max. 7 Jahre ohne Konsequenzen)DauerhaftDauerhaft
KostenKeine Gebühren (nur Versicherungsbeitrag)5,70 € Abmeldegebühr5,70 € Außerbetriebsetzung
NutzungNur auf Privatgelände erlaubtNur auf Privatgelände erlaubtNur auf Privatgelände erlaubt

Vorübergehende Stilllegung - So funktioniert's

Die vorübergehende Stilllegung ist ideal, wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine begrenzte Zeit nicht nutzen möchten. Im Gegensatz zur dauerhaften Abmeldung bleibt das Fahrzeug im Zulassungsregister, wird aber als "nicht im Verkehr befindlich" markiert.

Vorteile der Stilllegung

  • Keine KFZ-Steuer während der Stilllegung
  • Günstigere Ruhendversicherung möglich (40-80 € statt 400-800 € pro Jahr)
  • Wunschkennzeichen bleibt automatisch erhalten
  • Einfache Wiederzulassung ohne Neuzulassungsgebühren
  • Keine zeitliche Begrenzung (bis zu 7 Jahre problemlos)

Nachteile der Stilllegung

  • Versicherungspflicht bleibt bestehen (Ruhendversicherung erforderlich)
  • Keine Nutzung im Straßenverkehr erlaubt
  • Kurzzeitkennzeichen für Fahrten zum TÜV notwendig
  • Bei sehr langer Stilllegung (7+ Jahre) kann Wiedervorführung verlangt werden

Wann sollten Sie Ihr Fahrzeug stilllegen?

Saisonfahrzeug

Cabrio, Motorrad oder Oldtimer über Winter stilllegen

Längere Reise

Auslandsaufenthalt, Sabbatical oder Weltreise

Reparatur

Umfangreiche Reparaturen oder Restaurierung

Kostenersparnis

Temporär auf Auto verzichten und Kosten sparen

Faustregel: Stilllegen oder Abmelden?

Stilllegen bei:

  • • Geplanter Wiedernutzung in 6-24 Monaten
  • • Saisonaler Nutzung (z.B. Cabrio, Motorrad)
  • • Längeren Reparaturen oder Restaurierung
  • • Wunschkennzeichen soll behalten werden

Abmelden bei:

  • • Verkauf des Fahrzeugs
  • • Verschrottung
  • • Ungewisser Wiedernutzung
  • • Stilllegung über 3+ Jahre

Kosten: Fahrzeug stilllegen vs. abmelden

Kosten Stilllegung

Entstempelung Kennzeichen5-10 €
KFZ-Steuer (während Stilllegung)0 €
Ruhendversicherung (pro Jahr)40-80 €
Wiederzulassung später10-30 €

Kosten Abmeldung

Abmeldegebühr5,70 €
KFZ-Steuer0 €
Versicherung0 €
Neuzulassung später60-120 €

Versicherung und KFZ-Steuer bei Stilllegung

Versicherung bei Stilllegung

Auch stillgelegte Fahrzeuge müssen versichert bleiben. Sie haben zwei Optionen:

Option 1: Ruhendversicherung

Spezielle günstige Versicherung für stillgelegte Fahrzeuge. Deckt nur Haftpflicht bei unberechtigter Nutzung durch Dritte ab.

Kosten: 40-80 € pro Jahr

Option 2: Normale Versicherung ruhen lassen

Bestehende Versicherung mit reduziertem Beitrag fortführen. Ermöglicht einfachere Reaktivierung ohne Schadensfreiheitsklasse zu verlieren.

Kosten: 100-200 € pro Jahr

KFZ-Steuer bei Stilllegung

Die KFZ-Steuer entfällt komplett während der Stilllegung. Die Steuerpflicht endet mit dem Tag der Stilllegung und beginnt erst wieder mit der Wiederzulassung.

  • Automatische Abmeldung beim Finanzamt durch die Zulassungsstelle
  • Rückerstattung zuviel gezahlter Steuer auf Ihr Konto
  • Taggenau Abrechnung - Sie zahlen nur für genutzte Tage

Wiederzulassung nach Stilllegung - So geht's

1

Versicherung reaktivieren

Versicherungsschutz wieder aktivieren oder neue Versicherung abschließen

2

Hauptuntersuchung prüfen

Bei abgelaufenem TÜV neue Hauptuntersuchung durchführen

3

Zulassungsstelle aufsuchen

Mit Dokumenten zur Zulassungsstelle oder online wiederzulassen

4

Kennzeichen entstempeln

Neue Stempelplakette anbringen und Fahrzeug ist wieder zugelassen

Benötigte Dokumente für Wiederzulassung

Zulassungsbescheinigung Teil I und II
Gültige HU (TÜV)
eVB-Nummer der Versicherung
Personalausweis oder Reisepass

Vorteile: Fahrzeug vorübergehend stilllegen

Keine KFZ-Steuer

Während der Stilllegung entfällt die Steuerpflicht

Versicherung reduziert

Günstigere Ruhendversicherung möglich

Einfache Reaktivierung

Schnelle Wiederzulassung ohne Neuzulassung

Kennzeichen behalten

Ihr Wunschkennzeichen bleibt reserviert

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Häufige Fragen: Auto & Fahrzeug stilllegen

Was ist der Unterschied zwischen Stilllegen und Abmelden?

Beim Stilllegen wird das Fahrzeug vorübergehend aus dem Verkehr gezogen, bleibt aber grundsätzlich zugelassen. Die Kennzeichen werden entstempelt, aber das Fahrzeug kann einfach wieder aktiviert werden. Bei der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) wird das Fahrzeug komplett aus dem Zulassungsregister gelöscht und muss bei Wiedernutzung neu zugelassen werden.

Wie lange darf ich ein Fahrzeug stilllegen?

Grundsätzlich gibt es keine zeitliche Obergrenze für die Stilllegung. Nach 7 Jahren ohne Nutzung kann die Zulassungsbehörde jedoch eine Wiedervorführung zur Hauptuntersuchung verlangen. Die meisten Stilllegungen dauern zwischen einigen Wochen und mehreren Jahren.

Was kostet die vorübergehende Stilllegung?

Die Stilllegung selbst ist kostenlos. Sie zahlen lediglich die Entstempelung der Kennzeichen (ca. 5-10 €). Während der Stilllegung entfällt die KFZ-Steuer komplett. Die Versicherung kann auf eine günstigere Ruhendversicherung (ab ca. 40-80 € pro Jahr) reduziert werden.

Muss ich mein Auto versichern, wenn es stillgelegt ist?

Ja, auch stillgelegte Fahrzeuge benötigen eine Versicherung. Sie können jedoch zu einer günstigen Ruhendversicherung wechseln, die nur Haftpflicht bei unberechtigter Nutzung abdeckt. Ohne Versicherung drohen Bußgelder und die Zwangsabmeldung durch die Zulassungsbehörde.

Kann ich mit einem stillgelegten Fahrzeug noch fahren?

Nein, mit einem stillgelegten Fahrzeug ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verboten. Fahrten sind nur auf Privatgelände erlaubt. Für Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen oder rote Kennzeichen.

Wie funktioniert die Wiederzulassung nach Stilllegung?

Die Wiederzulassung ist einfach: Versicherung reaktivieren, bei Bedarf neue Hauptuntersuchung durchführen, zur Zulassungsstelle gehen (oder online wiederzulassen) und neue Stempelplaketten anbringen lassen. Die Kosten liegen bei ca. 10-30 € je nach Zulassungsbehörde.

Behalte ich mein Wunschkennzeichen bei Stilllegung?

Ja, bei der Stilllegung bleibt Ihr Kennzeichen am Fahrzeug und wird nur entstempelt. Sie behalten also Ihr Wunschkennzeichen automatisch. Nach der Reaktivierung bekommen Sie einfach neue Stempelplaketten auf die gleichen Kennzeichen.

Was ist günstiger: Stilllegen oder komplett abmelden?

Das hängt von der geplanten Dauer ab. Bei Stilllegung unter 1-2 Jahren ist Stilllegen meist günstiger, da keine Neuzulassungsgebühren anfallen und Sie eine günstige Ruhendversicherung abschließen können. Bei längerer Nichtnutzung oder definitivem Verkauf ist die Abmeldung die bessere Wahl.

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