Grünes Kennzeichen - Für Land- & Forstwirtschaft

Das grüne Kennzeichen ist für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen und bietet vollständige Befreiung von der KFZ-Steuer. Ideal für Traktoren, Mähdrescher und Forstmaschinen!

Was ist ein grünes Kennzeichen?

Das grüne Kennzeichen (auch grüne Nummer genannt) kennzeichnet sich durch grüne Schrift auf weißem Grund und ist ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen. Der große Vorteil: Diese Fahrzeuge sind vollständig von der KFZ-Steuer befreit.

Grüne Kennzeichen dürfen nur von aktiven land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und sind ausschließlich für betriebliche Zwecke bestimmt. Dazu zählen Traktoren, Mähdrescher, Forstmaschinen und entsprechende Anhänger.

Die Beantragung eines grünen Kennzeichens erfolgt bei der Zulassungsstelle und erfordert den Nachweis eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sowie die Bestätigung, dass das Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt wird. Private Nutzung ist nicht gestattet.

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Vorteile des grünen Kennzeichens

Steuerbefreiung

Vollständige Befreiung von der KFZ-Steuer

Berufliche Nutzung

Für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

Günstige Versicherung

Spezielle Tarife für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Steuervorteile

Weitere steuerliche Vergünstigungen möglich

Berechtigte Fahrzeuge für grünes Kennzeichen

Landwirtschaftliche Zugmaschinen

Steuerfrei

Beispiele: Traktoren, Schlepper, Ackerschlepper

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Steuerfrei

Beispiele: Mähdrescher, Feldhäcksler, Rübenvollernter

Anhänger (land-/forstwirtschaftlich)

Steuerfrei

Beispiele: Einachsanhänger, Tandemanhänger, Gülleanhänger

Forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Steuerfrei

Beispiele: Holzrückewagen, Forstmaschinen, Harvester

Voraussetzungen für grünes Kennzeichen

Land-/Forstwirtschaftlicher Betrieb

Nachweis eines aktiven land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs

Erforderlich
Betriebliche Nutzung

Fahrzeug muss ausschließlich betrieblich genutzt werden

Erforderlich
Zulassungsbescheinigung

Fahrzeugpapiere mit Eintragung als land-/forstwirtschaftliches Fahrzeug

Erforderlich
Betriebsnachweis

Bescheinigung vom Finanzamt oder Landwirtschaftsamt

Erforderlich

Steuerersparnis mit grünem Kennzeichen

Beispielrechnung: Landwirtschaftlicher Traktor

KFZ-Steuer mit grünem Kennzeichen:0 €/Jahr
KFZ-Steuer mit normalem Kennzeichen (geschätzt):350-800 €/Jahr
Versicherung (Spezialversicherung):Deutlich günstiger
Jährliche Ersparnis:350-800 €

Wichtige Nutzungsbeschränkungen

Grünes Kennzeichen vs. Normales Kennzeichen

Grünes Kennzeichen

  • Vollständige KFZ-Steuerbefreiung
  • Günstige Spezialversicherung
  • Grüne Schrift auf weißem Grund
  • Nur betriebliche Nutzung erlaubt
  • Betriebsnachweis erforderlich

Normales Kennzeichen

  • Unbeschränkte private Nutzung
  • Keine Nutzungsbeschränkungen
  • Schwarze Schrift auf weißem Grund
  • Volle KFZ-Steuerpflicht
  • Höhere Versicherungskosten

Häufige Fragen zum grünen Kennzeichen

Kann ich mit einem grünen Kennzeichen einkaufen fahren?

Nein, private Fahrten wie Einkaufsfahrten sind nicht gestattet. Das grüne Kennzeichen berechtigt nur zu Fahrten, die unmittelbar mit der land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen.

Brauche ich einen landwirtschaftlichen Betrieb?

Ja, Sie benötigen einen aktiven land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Ein Nachweis vom Finanzamt (Betriebsnummer) oder Landwirtschaftsamt ist bei der Zulassung vorzulegen. Hobbygärtner oder Kleingartenbesitzer sind nicht berechtigt.

Kann ich meinen Traktor mit grünem Kennzeichen verleihen?

Ja, aber nur an andere Land- oder Forstwirte und nur für betriebliche Zwecke. Die Verleihung an Privatpersonen oder für private Zwecke ist nicht zulässig und kann zur Steuernachforderung führen.

Darf ich mit meinem Traktor zu Ausstellungen fahren?

Das ist umstritten. Fahrten zu landwirtschaftlichen Messen und Fachmessen können als betrieblich gelten. Fahrten zu Oldtimer-Treffen oder rein privaten Veranstaltungen sind nicht zulässig. Im Zweifel bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Was passiert bei Missbrauch des grünen Kennzeichens?

Bei nachgewiesenem Missbrauch drohen hohe Bußgelder (bis zu mehreren tausend Euro), Steuernachforderungen für den gesamten Zeitraum der unberechtigten Nutzung und der Entzug des grünen Kennzeichens. Die Behörden kontrollieren dies zunehmend strenger.

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