Grünes Kennzeichen - Für Land- & Forstwirtschaft
Das grüne Kennzeichen ist für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen und bietet vollständige Befreiung von der KFZ-Steuer. Ideal für Traktoren, Mähdrescher und Forstmaschinen!
Was ist ein grünes Kennzeichen?
Das grüne Kennzeichen (auch grüne Nummer genannt) kennzeichnet sich durch grüne Schrift auf weißem Grund und ist ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen. Der große Vorteil: Diese Fahrzeuge sind vollständig von der KFZ-Steuer befreit.
Grüne Kennzeichen dürfen nur von aktiven land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und sind ausschließlich für betriebliche Zwecke bestimmt. Dazu zählen Traktoren, Mähdrescher, Forstmaschinen und entsprechende Anhänger.
Die Beantragung eines grünen Kennzeichens erfolgt bei der Zulassungsstelle und erfordert den Nachweis eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sowie die Bestätigung, dass das Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt wird. Private Nutzung ist nicht gestattet.
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Vorteile des grünen Kennzeichens
Steuerbefreiung
Vollständige Befreiung von der KFZ-Steuer
Berufliche Nutzung
Für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
Günstige Versicherung
Spezielle Tarife für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
Steuervorteile
Weitere steuerliche Vergünstigungen möglich
Berechtigte Fahrzeuge für grünes Kennzeichen
Landwirtschaftliche Zugmaschinen
Beispiele: Traktoren, Schlepper, Ackerschlepper
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Beispiele: Mähdrescher, Feldhäcksler, Rübenvollernter
Anhänger (land-/forstwirtschaftlich)
Beispiele: Einachsanhänger, Tandemanhänger, Gülleanhänger
Forstwirtschaftliche Fahrzeuge
Beispiele: Holzrückewagen, Forstmaschinen, Harvester
Voraussetzungen für grünes Kennzeichen
Nachweis eines aktiven land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs
Fahrzeug muss ausschließlich betrieblich genutzt werden
Fahrzeugpapiere mit Eintragung als land-/forstwirtschaftliches Fahrzeug
Bescheinigung vom Finanzamt oder Landwirtschaftsamt
Steuerersparnis mit grünem Kennzeichen
Beispielrechnung: Landwirtschaftlicher Traktor
Wichtige Nutzungsbeschränkungen
Grünes Kennzeichen vs. Normales Kennzeichen
Grünes Kennzeichen
- Vollständige KFZ-Steuerbefreiung
- Günstige Spezialversicherung
- Grüne Schrift auf weißem Grund
- Nur betriebliche Nutzung erlaubt
- Betriebsnachweis erforderlich
Normales Kennzeichen
- Unbeschränkte private Nutzung
- Keine Nutzungsbeschränkungen
- Schwarze Schrift auf weißem Grund
- Volle KFZ-Steuerpflicht
- Höhere Versicherungskosten
Häufige Fragen zum grünen Kennzeichen
Kann ich mit einem grünen Kennzeichen einkaufen fahren?
Nein, private Fahrten wie Einkaufsfahrten sind nicht gestattet. Das grüne Kennzeichen berechtigt nur zu Fahrten, die unmittelbar mit der land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen.
Brauche ich einen landwirtschaftlichen Betrieb?
Ja, Sie benötigen einen aktiven land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Ein Nachweis vom Finanzamt (Betriebsnummer) oder Landwirtschaftsamt ist bei der Zulassung vorzulegen. Hobbygärtner oder Kleingartenbesitzer sind nicht berechtigt.
Kann ich meinen Traktor mit grünem Kennzeichen verleihen?
Ja, aber nur an andere Land- oder Forstwirte und nur für betriebliche Zwecke. Die Verleihung an Privatpersonen oder für private Zwecke ist nicht zulässig und kann zur Steuernachforderung führen.
Darf ich mit meinem Traktor zu Ausstellungen fahren?
Das ist umstritten. Fahrten zu landwirtschaftlichen Messen und Fachmessen können als betrieblich gelten. Fahrten zu Oldtimer-Treffen oder rein privaten Veranstaltungen sind nicht zulässig. Im Zweifel bei der Zulassungsstelle nachfragen.
Was passiert bei Missbrauch des grünen Kennzeichens?
Bei nachgewiesenem Missbrauch drohen hohe Bußgelder (bis zu mehreren tausend Euro), Steuernachforderungen für den gesamten Zeitraum der unberechtigten Nutzung und der Entzug des grünen Kennzeichens. Die Behörden kontrollieren dies zunehmend strenger.