Grünes Kennzeichen: Steuerbefreiung für Anhänger & Landwirtschaft
Das grüne Kennzeichen ist der Traum vieler Fahrzeughalter - schließlich bedeutet es: Keine KFZ-Steuer! Doch wer bekommt es wirklich?
Was ist ein grünes Kennzeichen?
Das grüne Kennzeichen ist ein steuerbefreites Kennzeichen mit:
- Grüner Schrift auf weißem Grund
- Kennzeichnet steuerbefreite Fahrzeuge
- Reguläre Zulassung, aber ohne Steuer
B-GR 123 (in grüner Schrift)
Wer bekommt ein grünes Kennzeichen?
1. Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Traktoren/Schlepper
- Erntemaschinen
- Forstwirtschaftliche Maschinen
- Anhänger für land-/forstwirtschaftliche Zwecke
Voraussetzung: Ausschließliche Nutzung für Land- oder Forstwirtschaft
2. Anhänger (unter bestimmten Bedingungen)
- Hinter steuerbefreiten Zugfahrzeugen
- Für land-/forstwirtschaftliche Zwecke
- Wohnwagen-Anhänger: NEIN!
3. Sonstige steuerbefreite Fahrzeuge
- Krankenwagen
- Feuerwehrfahrzeuge
- Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen
- Diplomatenkennzeichen
Grünes Kennzeichen für Anhänger
Viele hoffen auf ein grünes Kennzeichen für ihren Anhänger - aber:
Wann möglich:
- ✅ Anhänger für landwirtschaftliche Nutzung
- ✅ Anhänger hinter steuerbefreiten Zugmaschinen
- ✅ Arbeitsanhänger für Gewerbe (eingeschränkt)
Wann NICHT möglich:
- ❌ Privater PKW-Anhänger
- ❌ Wohnwagen
- ❌ Bootsanhänger
- ❌ Motorradanhänger
Voraussetzungen für Landwirte
Nachweis erforderlich:
- Landwirtschaftliche Betriebsnummer
- Steuerbescheid (Land- und Forstwirtschaft)
- Nachweis der betrieblichen Nutzung
- Ggf. Bescheinigung der Landwirtschaftskammer
Das Fahrzeug muss:
- Ausschließlich land-/forstwirtschaftlich genutzt werden
- Für diesen Zweck geeignet sein
- Den Zweck im Fahrzeugschein tragen
Kosten und Ersparnis
Grünes Kennzeichen = keine Steuer
| Fahrzeug | Normale Steuer | Mit grünem Kennzeichen |
|---|---|---|
| Traktor 50 PS | 100-200 EUR/Jahr | 0 EUR |
| Landw. Anhänger | 30-100 EUR/Jahr | 0 EUR |
| Erntemaschine | 200-500 EUR/Jahr | 0 EUR |
Zulassungskosten
Die Zulassungsgebühren sind identisch mit normalen Kennzeichen:
- Zulassung: ca. 30 EUR
- Kennzeichenschilder: ca. 20-35 EUR
Grünes Kennzeichen beantragen
Berechtigung prüfen
Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
- Land-/Forstwirtschaftlicher Betrieb?
- Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt?
Nachweise sammeln
- Betriebsnummer
- Steuerbescheid
- Fahrzeugpapiere
Zulassungsstelle
Bei der Zulassungsstelle:
- Antrag auf Steuerbefreiung
- Nachweise vorlegen
- Grünes Kennzeichen erhalten
Missbrauch: Was droht?
Achtung: Die missbräuchliche Nutzung ist strafbar!
Bei privater Nutzung eines grünen Kennzeichens:
- Nachzahlung der Steuer (rückwirkend!)
- Bußgeld
- Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung
- Verlust der Steuerbefreiung
Alternative: Saisonkennzeichen
Für private Anhänger oft günstiger:
- Saisonkennzeichen nur für die Nutzungsmonate
- Anteilige Steuer
- Keine Voraussetzungen nötig
Häufige Fragen
Kann ich meinen Pferdeanhänger grün zulassen?
Nur wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und der Anhänger ausschließlich betrieblich genutzt wird.
Bekommt mein Oldtimer-Traktor ein grünes Kennzeichen?
Nur bei aktiver land-/forstwirtschaftlicher Nutzung. Sonst: H-Kennzeichen als Alternative.
Kann ich das grüne Kennzeichen wieder abgeben?
Ja, Sie können jederzeit auf ein normales (schwarzes) Kennzeichen umstellen.
Darf ich mit grünem Kennzeichen privat fahren?
Nein! Das Fahrzeug darf nur für den steuerbefreiten Zweck genutzt werden.
Fazit
Das grüne Kennzeichen ist kein Allheilmittel:
- Nur für land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- Strenge Nutzungsvorschriften
- Private Anhänger: Keine Chance
Für normale Anhänger lohnt sich eher ein Saisonkennzeichen!
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