NL
Landesregierung und Landtag Niedersachsen
Nicht bestellbar. NL wird ausschließlich für Fahrzeuge dieses Trägers zugeteilt. Ein Wunschkennzeichen mit diesem Kürzel gibt es nicht — es hängt nicht am Wohnort, sondern an der Halterschaft.
Wer führt dieses Kennzeichen
NL-Kennzeichen tragen Dienstfahrzeuge der niedersächsischen Landesregierung und des Landtags. Zulassungsbehörde ist die Landeshauptstadt Hannover. Die niedersächsische Polizei ist hier nicht mit erfasst.
Aufbau und Besonderheiten
Für Länderkennzeichen gilt allgemein die Empfehlung 1 Landtag, 3 Ministerpräsident/Staatskanzlei, 4 Innenministerium, 5 Justizministerium, 6 Finanzministerium, 7 Verkehrsministerium bei der Ziffer vor dem Trennstrich.
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 Satz 6 FZV i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 FZV
Land: Niedersachsen
Weitere Behördenkennzeichen — Länder
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_2.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)
Stand: 2026-08-06
