Was die Zulassungsstelle kostet
Alle amtlichen Gebühren mit ihrer Gebührennummer, damit sich jeder Betrag in einer Minute nachschlagen lässt. Stand 06.08.2026.
Gebührenübersicht
| Leistung | Gebühr | GebOSt-Nr. |
|---|---|---|
| Zulassung oder Wiederzulassung Neuzulassung oder Wiederzulassung an der Zulassungsstelle. | 30,00 € | 221.1 |
| Internetbasierte Zulassung oder Wiederzulassung Dieselbe Leistung über i-Kfz, also online. Setzt einen Ausweis mit Online-Funktion und PIN voraus. | 12,80 € | 221.1.1 |
| Internetbasierte Wiederzulassung mit reserviertem Kennzeichen Online, wenn das Kennzeichen bereits reserviert ist. | 10,60 € | 221.7 |
| Außerbetriebsetzung innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks Außerbetriebsetzung an der Zulassungsstelle — innerhalb wie außerhalb des Zulassungsbezirks derselbe Betrag. | 15,90 € | 224.1 |
| Außerbetriebsetzung, internetbasiert (i-Kfz) Außerbetriebsetzung über i-Kfz (§ 24 FZV). Eine Identifizierung der antragstellenden Person ist nicht erforderlich: kein Ausweis mit Online-Funktion, keine PIN, keine AusweisApp. Nötig sind Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode, beide Stempelplaketten mit Sicherheitscode, Online-Bezahlung der Gebühr. | 2,10 € | 224.2 |
| Zuschlag für ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung Kommt zur Zulassungsgebühr hinzu, nicht statt ihrer. | 10,20 € | 221 (Vorbemerkung) |
| Vorwegzuteilung oder Reservierung einer Erkennungsnummer Vorwegzuteilung einer Erkennungsnummer, unabhängig von der späteren Zulassung. | 2,60 € | 230 |
| Entscheidung über die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens Für Überführungs- und Probefahrten, fünf Tage gültig. | 10,20 € | 221.4 |
| Entscheidung über die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens Für die Ausfuhr ins Ausland. | 31,40 € | 221.3 |
Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Anlage zu § 1 — abgerufen am 06.08.2026.
Was nicht in der Gebührenordnung steht
Zur amtlichen Gebühr kommen Kosten, die keine Gebühr sind und deshalb auch nirgends amtlich festgesetzt werden:
- Die Kennzeichenschilder. Sie kauft man beim Schilderdienst, nicht bei der Behörde. Der Preis ist frei.
- Die Fahrt zur Behörde. Wer sie beziffern will, nimmt am besten 0,30 € je Kilometer — die Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz. Das ist eine amtliche Zahl und bewusst niedrig: sie deckt die Fahrt, keinen Wertverlust und keine Parkgebühr.
- Die Arbeitszeit. Öffnungszeiten liegen fast überall in der Arbeitszeit; ein halber Urlaubstag ist der übliche stille Posten.
Die Daten zum Herunterladen
Beide Datensätze stehen als CSV offen zur Verfügung, unter CC BY 4.0 — nutzbar auch kommerziell, solange die Quelle genannt wird.
Zulassungsstellen
714 Standorte mit Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten — und, was solche Listen sonst nicht haben: Quelle und Erhebungsdatum je Datensatz. Erhoben am 06.08.2026, Kreis für Kreis von der Website der zuständigen Behörde, auf Grundlage aller 401 Kreise.
zulassungsstellen.csvBeipackzettel mit Feldbeschreibung und Lizenztext: LIESMICH.txt
Zitieren
Wenn Sie die Zahlen übernehmen, genügt diese Angabe:
Gebühren der Zulassungsstelle nach GebOSt, Anlage zu § 1, Stand 06.08.2026. Zusammenstellung: kfz-kennzeichen.net, https://kfz-kennzeichen.net/kfz-gebuehren/
Für den Datensatz zusätzlich das Erhebungsdatum 06.08.2026 nennen. Die amtlichen Beträge selbst sind Gesetzestext und gehören niemandem — die Zusammenstellung mit Gebührennummer und die Erhebung der Standorte sind unsere Arbeit.
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Behörden ziehen um und Außenstellen schließen. Deshalb trägt jeder Datensatz seine Quelle und sein Datum — im Zweifel dort nachsehen.
