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Was die Zulassungsstelle kostet

Alle amtlichen Gebühren mit ihrer Gebührennummer, damit sich jeder Betrag in einer Minute nachschlagen lässt. Stand 06.08.2026.

Gebührenübersicht

Amtliche Gebühren der Zulassungsbehörden nach GebOSt, Anlage zu § 1
LeistungGebührGebOSt-Nr.
Zulassung oder Wiederzulassung
Neuzulassung oder Wiederzulassung an der Zulassungsstelle.
30,00 €221.1
Internetbasierte Zulassung oder Wiederzulassung
Dieselbe Leistung über i-Kfz, also online. Setzt einen Ausweis mit Online-Funktion und PIN voraus.
12,80 €221.1.1
Internetbasierte Wiederzulassung mit reserviertem Kennzeichen
Online, wenn das Kennzeichen bereits reserviert ist.
10,60 €221.7
Außerbetriebsetzung innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks
Außerbetriebsetzung an der Zulassungsstelle — innerhalb wie außerhalb des Zulassungsbezirks derselbe Betrag.
15,90 €224.1
Außerbetriebsetzung, internetbasiert (i-Kfz)
Außerbetriebsetzung über i-Kfz (§ 24 FZV). Eine Identifizierung der antragstellenden Person ist nicht erforderlich: kein Ausweis mit Online-Funktion, keine PIN, keine AusweisApp. Nötig sind Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode, beide Stempelplaketten mit Sicherheitscode, Online-Bezahlung der Gebühr.
2,10 €224.2
Zuschlag für ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung
Kommt zur Zulassungsgebühr hinzu, nicht statt ihrer.
10,20 €221 (Vorbemerkung)
Vorwegzuteilung oder Reservierung einer Erkennungsnummer
Vorwegzuteilung einer Erkennungsnummer, unabhängig von der späteren Zulassung.
2,60 €230
Entscheidung über die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
Für Überführungs- und Probefahrten, fünf Tage gültig.
10,20 €221.4
Entscheidung über die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens
Für die Ausfuhr ins Ausland.
31,40 €221.3

Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Anlage zu § 1 — abgerufen am 06.08.2026.

Was nicht in der Gebührenordnung steht

Zur amtlichen Gebühr kommen Kosten, die keine Gebühr sind und deshalb auch nirgends amtlich festgesetzt werden:

  • Die Kennzeichenschilder. Sie kauft man beim Schilderdienst, nicht bei der Behörde. Der Preis ist frei.
  • Die Fahrt zur Behörde. Wer sie beziffern will, nimmt am besten 0,30 € je Kilometer — die Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz. Das ist eine amtliche Zahl und bewusst niedrig: sie deckt die Fahrt, keinen Wertverlust und keine Parkgebühr.
  • Die Arbeitszeit. Öffnungszeiten liegen fast überall in der Arbeitszeit; ein halber Urlaubstag ist der übliche stille Posten.

Die Daten zum Herunterladen

Beide Datensätze stehen als CSV offen zur Verfügung, unter CC BY 4.0 — nutzbar auch kommerziell, solange die Quelle genannt wird.

Zulassungsstellen

714 Standorte mit Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten — und, was solche Listen sonst nicht haben: Quelle und Erhebungsdatum je Datensatz. Erhoben am 06.08.2026, Kreis für Kreis von der Website der zuständigen Behörde, auf Grundlage aller 401 Kreise.

zulassungsstellen.csv

Gebühren

Die Tabelle oben als Datei, mit Gebührennummer und Rechtsgrundlage je Zeile.

gebuehren.csv

Beipackzettel mit Feldbeschreibung und Lizenztext: LIESMICH.txt

Zitieren

Wenn Sie die Zahlen übernehmen, genügt diese Angabe:

Gebühren der Zulassungsstelle nach GebOSt, Anlage zu § 1, Stand 06.08.2026. Zusammenstellung: kfz-kennzeichen.net, https://kfz-kennzeichen.net/kfz-gebuehren/

Für den Datensatz zusätzlich das Erhebungsdatum 06.08.2026 nennen. Die amtlichen Beträge selbst sind Gesetzestext und gehören niemandem — die Zusammenstellung mit Gebührennummer und die Erhebung der Standorte sind unsere Arbeit.

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Behörden ziehen um und Außenstellen schließen. Deshalb trägt jeder Datensatz seine Quelle und sein Datum — im Zweifel dort nachsehen.

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