HEL
Landesregierung und Landtag Hessen
Nicht bestellbar. HEL wird ausschließlich für Fahrzeuge dieses Trägers zugeteilt. Ein Wunschkennzeichen mit diesem Kürzel gibt es nicht — es hängt nicht am Wohnort, sondern an der Halterschaft.
Wer führt dieses Kennzeichen
HEL-Kennzeichen tragen Dienstfahrzeuge der hessischen Landesregierung und des Landtags. Zulassungsbehörde ist die Landeshauptstadt Wiesbaden. Die hessische Polizei ist hier nicht mit erfasst.
Aufbau und Besonderheiten
Für Länderkennzeichen gilt allgemein die Empfehlung 1 Landtag, 3 Ministerpräsident/Staatskanzlei, 4 Innenministerium, 5 Justizministerium, 6 Finanzministerium, 7 Verkehrsministerium bei der Ziffer vor dem Trennstrich.
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 Satz 6 FZV i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 FZV
Land: Hessen
Weitere Behördenkennzeichen — Länder
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_2.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)
Stand: 2026-08-06
