LSN
Landesregierung und Landtag Sachsen
Nicht bestellbar. LSN wird ausschließlich für Fahrzeuge dieses Trägers zugeteilt. Ein Wunschkennzeichen mit diesem Kürzel gibt es nicht — es hängt nicht am Wohnort, sondern an der Halterschaft.
Wer führt dieses Kennzeichen
LSN-Kennzeichen tragen Dienstfahrzeuge der sächsischen Landesregierung und des Landtags. Zulassungsbehörde ist die Landeshauptstadt Dresden. Die sächsische Polizei ist hier nicht mit erfasst.
Aufbau und Besonderheiten
Für Länderkennzeichen gilt allgemein die Empfehlung 1 Landtag, 3 Ministerpräsident/Staatskanzlei, 4 Innenministerium, 5 Justizministerium, 6 Finanzministerium, 7 Verkehrsministerium bei der Ziffer vor dem Trennstrich.
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 Satz 6 FZV i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 FZV
Land: Sachsen
Weitere Behördenkennzeichen — Länder
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_2.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)
Stand: 2026-08-06
