MVL
Landesregierung (einschließlich Landespolizei) und Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Nicht bestellbar. MVL wird ausschließlich für Fahrzeuge dieses Trägers zugeteilt. Ein Wunschkennzeichen mit diesem Kürzel gibt es nicht — es hängt nicht am Wohnort, sondern an der Halterschaft.
Wer führt dieses Kennzeichen
MVL-Kennzeichen tragen Dienstfahrzeuge der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns einschließlich der Landespolizei sowie des Landtags. Zulassungsbehörde ist die Landeshauptstadt Schwerin.
Aufbau und Besonderheiten
Für Länderkennzeichen gilt allgemein die Empfehlung 1 Landtag, 3 Ministerpräsident/Staatskanzlei, 4 Innenministerium, 5 Justizministerium, 6 Finanzministerium, 7 Verkehrsministerium bei der Ziffer vor dem Trennstrich.
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 Satz 6 FZV i. V. m. Anlage 2 Nr. 2 FZV
Land: Mecklenburg-Vorpommern
Weitere Behördenkennzeichen — Länder
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_2.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)
Stand: 2026-08-06
