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Aktualisiert 2026

KFZ-Steuer Rechner

Berechnen Sie kostenlos Ihre Kraftfahrzeugsteuer - mit aktueller CO2-Staffelung ab 2021

Fahrzeugdaten eingeben

Plug-in-Hybride werden wie ihr Verbrennungsmotor besteuert, nicht wie ein Elektrofahrzeug.

Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I

Feld P.1, z. B. 1598 ccm = 1,6 Liter

Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I

Jahressteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftStG:

83 €

pro Jahr

Rechenweg:

  • Hubraum: 16 × 100 ccm × 2,00 € = 32,00 €
  • CO2 über 95 bis 115 g/km: 20 × 2,00 € = 40,00 €
  • CO2 über 115 bis 120 g/km: 5 × 2,20 € = 11,00 €

Das Ergebnis ist auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 5 KraftStG).

CO₂-Staffelung seit 2021 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftStG)

Für PKW mit Erstzulassung ab dem 01.01.2021 gilt eine gestaffelte CO₂-Komponente. Sie wird stufenweise berechnet: jedes Gramm wird mit dem Satz seiner Stufe multipliziert, nicht der gesamte Wert mit dem höchsten Satz.

CO₂-AusstoßSatz je g/km in dieser Stufe
bis 95 g/km0,00 €
über 95 bis 115 g/km2,00 €
über 115 bis 135 g/km2,20 €
über 135 bis 155 g/km2,50 €
über 155 bis 175 g/km2,90 €
über 175 bis 195 g/km3,40 €
über 195 g/km4,00 €

Hubraum-Steuersätze

Benzin / Otto-Motor

2,00 EUR

pro angefangene 100 ccm

Diesel

9,50 EUR

pro angefangene 100 ccm

Elektrofahrzeuge: zehn Jahre steuerfrei — und danach?

Was § 3d KraftStG regelt

  • Zehn Jahre keine Kfz-Steuer, gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung
  • Gilt für Erstzulassungen vom 18.05.2011 bis 31.12.2030
  • Spätestens am 31.12.2035 endet die Befreiung in jedem Fall
  • Beim Gebrauchtkauf läuft die Restlaufzeit weiter — sie wird je Fahrzeug nur einmal gewährt, nicht je Halter
  • Zeiten der Außerbetriebsetzung verlängern die Befreiung nicht (§ 3d Abs. 3)

Nach Ablauf der zehn Jahre

Dann fällt die gewichtsbezogene Steuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG an, ermäßigt um 50 % (§ 9 Abs. 2 KraftStG). Nicht null.

Beispiel: ein E-Auto mit 2 100 kg zulässigem Gesamtgewicht — 10 × 11,25 € für die ersten 2 000 kg plus 1 × 12,02 €, zusammen 124,52 €, davon die Hälfte: 62 € im Jahr. Der Rechner oben zeigt das, wenn Sie eine Erstzulassung eintragen, deren Befreiung abgelaufen ist.

Häufige Fragen zur KFZ-Steuer

Wie wird die KFZ-Steuer berechnet?

Bei PKW mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 aus zwei Teilen: dem Hubraum-Anteil (2,00 € je angefangene 100 ccm bei Fremdzündung, 9,50 € bei Selbstzündung) und dem CO₂-Anteil für alles über dem Freibetrag. Ab Erstzulassung 2021 ist der CO₂-Anteil gestaffelt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftStG). Ältere Fahrzeuge werden allein nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert, Wohnmobile und Anhänger nach dem zulässigen Gesamtgewicht.

Wo finde ich den CO2-Wert meines Autos?

Der CO₂-Wert steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I(Fahrzeugschein) im Feld V.7. Bei Erstzulassung bis zum 30.06.2009 kommt es auf ihn gar nicht an: dort zählen nur Hubraum und Schadstoffklasse.

Wann wird die KFZ-Steuer fällig?

Die KFZ-Steuer wird jährlich im Voraus fällig und per SEPA-Lastschrift vom Hauptzollamt eingezogen. Bei Neuanmeldung muss ein Lastschriftmandat erteilt werden. Die Fälligkeit richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung.

Zahlt ein E-Auto nach den zehn Jahren wirklich nichts?

Doch. Nach Ablauf der Befreiung aus § 3d KraftStG fällt die gewichtsbezogene Steuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 an, um 50 % ermäßigt (§ 9 Abs. 2). Bei einem Kompakt-Stromer sind das größenordnungsmäßig 50 bis 70 € im Jahr — wenig, aber nicht nichts.

KFZ-Steuer 2026: Das müssen Sie wissen

Die Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) ist eine jährliche Abgabe für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge. Sie wird vom Hauptzollamt erhoben und richtet sich nach Fahrzeugtyp, Antriebsart, Hubraum und CO2-Emissionen.

Mit unserem KFZ-Steuer Rechner können Sie schnell und einfach berechnen, wie viel Steuer Sie für Ihr Fahrzeug zahlen müssen. Der Rechner berücksichtigt die aktuelle Gesetzgebung inklusive der CO2-Staffelung ab 2021.

Rechtsgrundlage und Stand

Gerechnet wird nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002, § 9 (Steuersatz), § 3d (Befreiung für Elektrofahrzeuge) und § 11 Abs. 5 (Abrundung auf volle Euro). Die Sätze wurden am 06.08.2026 gegen die Fassung auf gesetze-im-internet.de abgeglichen und liegen im Repository an einer Stelle, die bei jedem Build gegen von Hand nachgerechnete Fälle geprüft wird.

Änderungen seit 2021

Mit der Kfz-Steuer-Reform 2021 wurde die CO2-Komponente neu geregelt. Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß zahlen seither deutlich mehr. Die Staffelung beginnt bei 95 g/km und steigt in sechs Stufen von 2,00 € auf 4,00 € je Gramm. Maßgeblich ist dabei die Erstzulassung, nicht das Baujahr und nicht der Kaufzeitpunkt.

Tipps zum Sparen

  • E-Auto: zehn Jahre steuerfrei, danach halbe Gewichtssteuer
  • Plug-in-Hybrid: Niedrigerer CO2-Wert = weniger Steuer
  • Kleinwagen: Weniger Hubraum = weniger Hubraum-Steuer
  • Euro 6d: Moderne Motoren mit niedrigem CO2

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