BW
Bundes-Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt)
Nicht bestellbar. BW wird ausschließlich für Fahrzeuge dieses Trägers zugeteilt. Ein Wunschkennzeichen mit diesem Kürzel gibt es nicht — es hängt nicht am Wohnort, sondern an der Halterschaft.
Wer führt dieses Kennzeichen
BW-Kennzeichen tragen Dienstfahrzeuge der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, etwa an Schleusen, Wehren und Wasserstraßen. Zuständig ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) mit ihren bundesweiten Außenstellen.
Aufbau und Besonderheiten
Die Ziffer nach BW verweist auf die zuständige Außenstelle der GDWS: 1 Nord (Kiel), 2 Nordwest (Aurich), 3 Mitte (Hannover), 4 West (Münster), 5 Südwest (Mainz), 6 Süd (Würzburg), 7 Ost (Magdeburg), 8 GDWS-Zentrale (Bonn). Der Buchstabe Y für die Bundeswehr wurde bei deren Gründung 1955 unter anderem deshalb gewählt, weil BW als Kürzel für die Wasserstraßenverwaltung bereits vergeben war.
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 Satz 6 FZV i. V. m. Anlage 2 Nr. 1 FZV
Weitere Behördenkennzeichen — Bund
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_2.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)
Stand: 2026-08-06
