BP
Bundespolizei
Nicht bestellbar. BP wird ausschließlich für Fahrzeuge dieses Trägers zugeteilt. Ein Wunschkennzeichen mit diesem Kürzel gibt es nicht — es hängt nicht am Wohnort, sondern an der Halterschaft.
Wer führt dieses Kennzeichen
BP-Kennzeichen tragen ausschließlich Dienstfahrzeuge der Bundespolizei: Streifenwagen, Krafträder, geländegängige Fahrzeuge, Mannschaftstransporter, Lkw und gepanzerte Sonderfahrzeuge. Halter ist in jedem Fall die Bundespolizei selbst — Privatpersonen können ein solches Fahrzeug nicht zugelassen bekommen, unabhängig von ihrem Wohnort.
Aufbau und Besonderheiten
Seit dem 30. April 2006 löst BP das zuvor genutzte Kürzel BG (für den vormaligen Bundesgrenzschutz) ab; ein Restbestand älterer Fahrzeuge fährt noch mit BG. Die beiden Ziffern nach BP codieren den Fahrzeugtyp: 10 bis 12 Krafträder, 15 bis 19 Pkw, 20 bis 24 geländefähige Pkw, 25 bis 29 Kleinbusse, 30 bis 39 mittlere geländefähige Fahrzeuge, 40 bis 49 Lkw/Omnibusse, 50 bis 54 gepanzerte Fahrzeuge, 55 Anhänger. Zulassungsbehörde ist zentral das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern in Bonn. Bis Ende 1994 war BP das Kürzel der Deutschen Bundespost — mit der heutigen Bedeutung besteht kein Zusammenhang.
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 Satz 6 FZV i. V. m. Anlage 2 Nr. 1 FZV
Weitere Behördenkennzeichen — Bund
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_2.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)
Stand: 2026-08-06
