BD
Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung, Bundesverfassungsgericht, Bundeskriminalamt
Nicht bestellbar. BD wird ausschließlich für Fahrzeuge dieses Trägers zugeteilt. Ein Wunschkennzeichen mit diesem Kürzel gibt es nicht — es hängt nicht am Wohnort, sondern an der Halterschaft.
Wer führt dieses Kennzeichen
BD-Kennzeichen tragen die Dienstfahrzeuge der obersten Bundesorgane: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, die einzelnen Bundesministerien, die Bundesfinanzverwaltung einschließlich der Zollverwaltung sowie das Bundesverfassungsgericht. Seit der Neufassung der Anlage 2 FZV 2023 zählt auch das Bundeskriminalamt zu den Berechtigten. Zulassungsbehörden sind je nach Ressort Berlin oder Bonn, für die Zollfahrzeuge (BD 8 und BD 16) eine eigene Kfz-Zulassungsstelle der Bundesfinanzverwaltung in Offenbach am Main.
Aufbau und Besonderheiten
Die auf BD folgende Zahl codiert die Behörde, etwa 1 Bundestag, 3 Bundesrat, 4 Bundesverfassungsgericht, 5 Bundespräsidialamt, 6 Bundeskanzleramt, 7 Auswärtiges Amt, 8 und 16 Zoll, 9 bis 26 die einzelnen Bundesministerien und das Bundeskriminalamt. Die ranghöchsten Amtsträger führen daneben eigene, einstellige Sonderkennzeichen mit vorangestellter 0 (0-10 Bundespräsident, 0-20 Bundeskanzler, 0-30 Außenminister). Bis Ende 1994 wurde das Kürzel BD an Fahrzeuge der Deutschen Bundespost vergeben, mit der heutigen Bedeutung hat das nichts zu tun.
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 Satz 6 FZV i. V. m. Anlage 2 Nr. 1 FZV
Weitere Behördenkennzeichen — Bund
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_2.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__9.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)
Stand: 2026-08-06
