Parkschaden: Was tun wenn das Auto beschädigt wurde?
Parkschäden gehören zu den häufigsten Ärgernissen im Autofahrer-Alltag. Wir erklären, was zu tun ist - egal ob Sie Geschädigter oder Verursacher sind.
Als Geschädigter: Schaden entdeckt
Sofortmaßnahmen
- Ruhe bewahren - Ärger ist verständlich, hilft aber nicht
- Schaden dokumentieren:
- Fotos aus verschiedenen Winkeln
- Übersichtsfotos mit Umgebung
- Detailaufnahmen des Schadens
- Nach Zeugen suchen
- Zettel am Auto prüfen
Polizei rufen?
Ja, wenn:
- Kein Verursacher bekannt
- Erheblicher Schaden (über 500 €)
- Für Versicherungsfall nötig
Optional bei:
- Kleinen Schäden
- Verursacher bekannt und kooperativ
Versicherung informieren
- Kaskoversicherung (eigene): Übernimmt auch bei unbekanntem Verursacher
- Haftpflicht des Verursachers: Wenn dieser bekannt ist
- Frist: Meist 7 Tage nach Kenntniserlangung
Als Verursacher: Schaden verursacht
Pflichten bei Parkschäden
Unfallflucht vermeiden! Das bedeutet:
- Warten: Mindestens 30-60 Minuten am Unfallort
- Zettel hinterlassen: Reicht NICHT aus!
- Polizei informieren: Wenn der Geschädigte nicht kommt
- Daten hinterlassen: Nur zusätzlich zum Warten
Warum der Zettel nicht reicht
Ein Zettel am Auto ist rechtlich keine ausreichende Maßnahme:
- Kann wegwehen oder gestohlen werden
- Keine Dokumentation des Wartens
- Gilt als Unfallflucht
Richtig verhalten
- Angemessene Zeit warten (15-30 Minuten bei kleinen Schäden)
- Polizei verständigen
- Zusätzlich Zettel mit Kontaktdaten hinterlassen
- Eigene Versicherung informieren
Unfallflucht: Die Konsequenzen
Strafrechtliche Folgen
| Schaden | Strafe |
|---|---|
| Bagatellschaden | Geldstrafe |
| Mittlerer Schaden | Geldstrafe + 2 Punkte |
| Erheblicher Schaden | Geldstrafe/Freiheitsstrafe + Fahrverbot |
| Personenschaden | Freiheitsstrafe möglich |
Weitere Konsequenzen
- Führerscheinentzug möglich
- Versicherung kann Regress fordern
- Vorstrafe
Schadenregulierung
Gutachten erstellen lassen
Bei Schäden über 750 €:
- Unabhängigen Gutachter beauftragen
- Kosten trägt die gegnerische Versicherung
- Dokumentiert den Schaden neutral
Reparatur oder Auszahlung?
Fiktive Abrechnung:
- Gutachtensumme auszahlen lassen
- Keine Reparaturpflicht
- Nutzungsausfall pauschal
Reparatur:
- In Werkstatt der Wahl
- Mietwagen möglich
- Volle Erstattung
Wertminderung
Bei neueren Fahrzeugen:
- Merkantile Wertminderung geltend machen
- Wertverlust trotz Reparatur
- Berechnung durch Gutachter
Was zahlt die Versicherung?
Vollkasko
- Alle Parkschäden (auch selbst verursacht)
- Auch bei unbekanntem Verursacher
- Selbstbeteiligung beachten
Teilkasko
- Keine Parkschäden
- Nur Sturm, Hagel, Diebstahl etc.
Haftpflicht (Gegner)
- Wenn Verursacher bekannt
- Volle Erstattung ohne SB
- Auch Mietwagen, Gutachter etc.
Musterbrief an Versicherung
Betreff: Schadensmeldung Parkschaden
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] gegen [Uhrzeit] wurde mein Fahrzeug
[Marke, Modell, Kennzeichen] auf dem Parkplatz
[Adresse] beschädigt.
Der Schaden befindet sich [Beschreibung].
Fotos liegen bei.
[Polizeiliches Aktenzeichen falls vorhanden]
Bitte teilen Sie mir das weitere Vorgehen mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Tipps zur Vorbeugung
- Parkplätze am Rand wählen
- Ausreichend Abstand halten
- Dashcam mit Parküberwachung
- Fahrzeug regelmäßig kontrollieren
Fazit
Parkschäden sind ärgerlich, aber mit dem richtigen Vorgehen gut zu regeln. Wichtig: Als Verursacher nie einfach wegfahren - Unfallflucht hat schwere Konsequenzen. Dokumentieren Sie alles und melden Sie den Schaden zeitnah.
