Dashcam in Deutschland: Was ist erlaubt?
Dashcams werden immer beliebter, doch die Rechtslage in Deutschland ist komplex. Wir klären auf, was erlaubt ist und was nicht.
Die Rechtslage
BGH-Urteil 2018
Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
- Dashcam-Aufnahmen können als Beweismittel zugelassen werden
- Permanentes Aufzeichnen bleibt datenschutzrechtlich problematisch
- Einzelfallentscheidung durch Gerichte
Datenschutz vs. Beweisinteresse
- DSGVO verbietet anlasslose Daueraufzeichnung
- Bei Unfällen überwiegt oft das Beweisinteresse
- Richter wägen im Einzelfall ab
Was ist erlaubt?
Grundsätzlich erlaubt
- Aufnahmen auf Privatgelände
- Kurze, anlassbezogene Aufnahmen
- Aufzeichnung bei konkretem Anlass (Unfall, Nötigung)
Problematisch
- Permanente Daueraufzeichnung im öffentlichen Raum
- Aufnahmen anderer Personen ohne Einwilligung
- Veröffentlichung von Aufnahmen (z.B. YouTube)
Verboten
- Aufnahmen zur Überwachung anderer
- Veröffentlichung mit erkennbaren Personen/Kennzeichen
- Aufnahmen in geschützten Bereichen
Dashcam als Beweismittel
Wann werden Aufnahmen akzeptiert?
- Bei Verkehrsunfällen
- Bei Nötigung im Straßenverkehr
- Bei Fahrerflucht
- Wenn andere Beweise fehlen
Einschränkungen
- Nicht jede Aufnahme wird zugelassen
- Gericht entscheidet individuell
- Qualität muss ausreichend sein
Vor Gericht
- Dashcam-Videos sind ein Indiz, kein automatischer Beweis
- Können andere Beweise stützen
- Richter bewertet Gesamtbild
Datenschutzkonformer Einsatz
Loop-Aufnahme
- Alte Aufnahmen werden automatisch überschrieben
- Nur kurze Sequenzen gespeichert
- Bei Erschütterung: Aufnahme wird gesichert
Empfohlene Einstellungen
- Loop-Funktion aktivieren
- Kurze Intervalle (1-3 Minuten)
- G-Sensor für Unfallsicherung
- Keine GPS-Daten von anderen Fahrzeugen
Was aufnehmen?
- Nur Verkehrsgeschehen vor dem Fahrzeug
- Keine Personen gezielt filmen
- Aufnahmen nicht veröffentlichen
Bußgelder und Strafen
Bei Verstößen gegen Datenschutz
- Bußgeld durch Datenschutzbehörde möglich
- Theoretisch bis zu mehreren tausend Euro
- In der Praxis selten Verfahren gegen Privatpersonen
Bei Veröffentlichung
- Unterlassungsansprüche
- Schadensersatzforderungen
- Strafrechtliche Konsequenzen möglich
Kaufberatung Dashcam
Wichtige Features
| Feature | Warum wichtig |
|---|---|
| Loop-Aufnahme | Datenschutzkonform |
| G-Sensor | Sichert Unfallaufnahme |
| Full HD | Kennzeichen lesbar |
| Weitwinkel | Mehr Erfassungsbereich |
| Nachtsicht | Auch bei Dunkelheit nutzbar |
| GPS | Geschwindigkeit und Ort dokumentiert |
Preisklassen
| Klasse | Preis | Qualität |
|---|---|---|
| Einstieg | 30-60 € | Grundfunktionen |
| Mittelklasse | 60-150 € | Gute Qualität |
| Premium | 150-300 € | Beste Features |
Empfehlenswerte Marken
- Nextbase
- Viofo
- Garmin
- BlackVue
- Thinkware
Installation
Platzierung
- Hinter dem Rückspiegel
- Sicht des Fahrers nicht behindern
- Kabel sauber verlegen
Stromversorgung
- 12V-Anschluss (Zigarettenanzünder)
- Festverkabelung (professioneller)
- Akku (für Parküberwachung)
Parküberwachung
- Sinnvoll gegen Vandalismus
- Datenschutzrechtlich heikel
- Nur auf Privatgrund unproblematisch
Tipps für den Ernstfall
Bei einem Unfall
- Dashcam sichern (SD-Karte entnehmen)
- Polizei über Aufnahme informieren
- Video nicht löschen
- Kopie anfertigen
Aufnahme als Beweis einreichen
- Bei Polizei oder Versicherung vorlegen
- Auf Anfrage des Gerichts
- Original aufbewahren
Häufige Fragen
Muss ich die Dashcam melden?
Nein, es gibt keine Meldepflicht.
Darf die Polizei meine Dashcam beschlagnahmen?
Ja, als Beweismittel ist das möglich.
Kann ich Dashcam-Videos bei YouTube hochladen?
Nur mit unkenntlich gemachten Personen und Kennzeichen.
Sind Dashcams im Ausland erlaubt?
Unterschiedlich - vor Reisen informieren!
Fazit
Dashcams bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Mit den richtigen Einstellungen (Loop-Funktion, kurze Intervalle) minimieren Sie Risiken. Im Ernstfall können die Aufnahmen wertvolle Beweise liefern. Veröffentlichen Sie jedoch niemals Aufnahmen mit erkennbaren Personen oder Kennzeichen!
