Dashcam in Deutschland: Was ist erlaubt?
Dashcams werden immer beliebter – aber sind sie in Deutschland überhaupt legal? Die Rechtslage ist komplizierter als gedacht. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Die aktuelle Rechtslage
BGH-Urteil 2018
Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
✅ Dashcam-Aufnahmen sind vor Gericht verwertbar ❌ Permanentes Filmen verstößt gegen Datenschutz
Das klingt widersprüchlich, bedeutet aber:
- Sie dürfen eine Dashcam nutzen
- Aufnahmen können als Beweis dienen
- Aber: Permanentes Aufzeichnen ist nicht erlaubt
Datenschutz (DSGVO)
Das Problem: Sie filmen andere Verkehrsteilnehmer ohne deren Einwilligung. Das verstößt grundsätzlich gegen Datenschutzregeln.
Ausnahme: Wenn die Aufnahme der Beweissicherung dient und nur kurz gespeichert wird.
Was ist erlaubt?
✅ Erlaubt
- Dashcam mit Loop-Funktion (überschreibt automatisch)
- Kurze Speicherung (wenige Minuten)
- Aufnahme bei Unfällen/Vorfällen
- Nutzung für eigene Beweissicherung
❌ Nicht erlaubt
- Permanentes Speichern aller Fahrten
- Veröffentlichung im Internet (ohne Unkenntlichmachung)
- Filmen auf Privatgrundstücken
- Absichtliches Filmen anderer Personen
Dashcam richtig nutzen
Die ideale Einstellung
-
Loop-Aufnahme aktivieren
- Überschreibt alte Aufnahmen
- Speichert nur letzte 3-5 Minuten
-
G-Sensor nutzen
- Erkennt Erschütterungen (Unfall)
- Sperrt relevante Aufnahmen
- Verhindert Überschreiben
-
Nicht dauerhaft speichern
- Regelmäßig SD-Karte formatieren
- Nur Vorfälle sichern
- Aufnahmen nicht horten
Was tun bei einem Unfall?
- Aufnahme sichern (Taste drücken)
- SD-Karte entfernen
- Aufnahme für Versicherung/Polizei aufbewahren
- Nicht öffentlich teilen
Dashcam vor Gericht
Als Beweismittel
Nach dem BGH-Urteil:
- Gerichte können Aufnahmen zulassen
- Einzelfallentscheidung
- Abwägung Datenschutz vs. Beweisinteresse
- Meist bei Unfällen akzeptiert
Beispiele aus der Praxis
Akzeptiert:
- Nachweis bei Auffahrunfall
- Dokumentation von Fahrerflucht
- Beweis bei strittiger Schuldfrage
Problematisch:
- Aufnahmen über mehrere Tage
- Systematisches Überwachen
- Veröffentlichung ohne Grund
Dashcam kaufen: Worauf achten?
Wichtige Funktionen
| Funktion | Warum wichtig |
|---|---|
| Loop-Aufnahme | Datenschutz-konform |
| G-Sensor | Sperrt Unfall-Aufnahmen |
| GPS | Dokumentiert Geschwindigkeit/Ort |
| Gute Auflösung | Kennzeichen lesbar (1080p min.) |
| Weitwinkel | Mehr Sicht (140°+) |
| Nachtmodus | Auch bei Dunkelheit nutzbar |
Preis und Qualität
| Kategorie | Preis | Empfehlung |
|---|---|---|
| Einstieg | 30-60 € | Für Gelegenheitsfahrer |
| Mittelklasse | 60-150 € | Beste Wahl |
| Premium | 150-300 € | Dual-Kameras, 4K |
Gute Marken
- Nextbase
- Viofo
- Garmin
- Thinkware
- BlackVue
Montage und Installation
Wo montieren?
- Hinter dem Rückspiegel - Unauffällig, gute Sicht
- Nicht im Sichtfeld - § 30 StVZO beachten
- Stabil befestigt - Saugnapf oder Klebehalterung
Stromversorgung
Optionen:
- Zigarettenanzünder (einfach)
- Festverkabelung (sauberer)
- USB am Radio (wenn vorhanden)
Parkmodus?
Viele Dashcams bieten Parküberwachung:
- Rechtlich sehr problematisch
- Permanente Überwachung
- Auf öffentlichen Parkplätzen kritisch
- Besser: Nur auf Privatgrund nutzen
Häufige Fragen
Muss ich anderen sagen, dass ich filme?
Nein, Sie müssen andere nicht informieren. Aber das permanente Filmen ist trotzdem nicht erlaubt.
Was, wenn die Polizei die Dashcam sieht?
Die Polizei kann die Aufnahmen nicht einfach beschlagnahmen. Bei einem Unfall können Sie die Aufnahme freiwillig vorlegen.
Darf ich Dashcam-Videos auf YouTube stellen?
Nur mit Unkenntlichmachung aller Personen und Kennzeichen! Sonst drohen Abmahnungen.
Wie lange darf ich Aufnahmen speichern?
Nur so lange, wie nötig. Bei einem Unfall bis zur Klärung. Ansonsten sollten Aufnahmen regelmäßig überschrieben werden.
Sind Dashcams in anderen Ländern erlaubt?
Unterschiedlich! In Österreich z.B. grundsätzlich verboten. Vor Auslandsfahrten informieren!
Bußgelder und Strafen
Bei Verstößen
| Verstoß | Mögliche Folge |
|---|---|
| Dauerhaftes Speichern | Bußgeld (DSGVO) |
| Veröffentlichung ohne Unkenntlichmachung | Abmahnung, Schmerzensgeld |
| Sichtbehinderung | Bußgeld nach StVZO |
In der Praxis
Bisher kaum Bußgelder für private Dashcam-Nutzung – solange Sie:
- Loop-Funktion nutzen
- Aufnahmen nicht veröffentlichen
- Nur für Beweissicherung nutzen
Fazit
Dashcams sind in Deutschland in einer Grauzone. Die Nutzung ist grundsätzlich möglich und Aufnahmen können vor Gericht verwendet werden. Wichtig ist, dass Sie eine Dashcam mit Loop-Funktion nutzen und Aufnahmen nicht dauerhaft speichern oder veröffentlichen. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und haben im Ernstfall einen wichtigen Beweis.
