Verbotene Kennzeichen in Deutschland
Informationen über gesetzlich verbotene Kennzeichenkombinationen gemäß §8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gesetzliche Grundlage
"Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen."
Die Zulassungsbehörden prüfen bei der Vergabe von Wunschkennzeichen, ob die gewählte Kombination möglicherweise verfassungsfeindliche, diskriminierende oder anderweitig anstößige Bedeutungen hat.
Universell verbotene Abkürzungen
Diese Kombinationen sind deutschlandweit verboten
Verbotene Zahlenkombinationen
Zahlen mit extremistischem Hintergrund
Regionale Unterschiede
Je nach Bundesland können zusätzliche Kombinationen verboten sein
Wichtige Hinweise
• Die Liste ist nicht abschließend - Zulassungsstellen können weitere Kombinationen ablehnen
• Bundesländer haben teilweise unterschiedliche Regelungen
• Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine Voranfrage bei der Zulassungsstelle
• Auch phonetisch ähnliche Kombinationen können abgelehnt werden
Konsequenzen bei Verstößen
Verweigerung der Zulassung: Die Zulassungsstelle wird das Kennzeichen nicht ausgeben.
Nachträgliche Entstempelung: Sollte ein verbotenes Kennzeichen versehentlich zugeteilt worden sein, kann es nachträglich eingezogen werden.
Strafrechtliche Konsequenzen: Die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole kann strafrechtliche Folgen haben (§86a StGB).