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Karfreitag 2026: LKW-Fahrverbot und Einschränkungen
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Karfreitag 2026: LKW-Fahrverbot und Einschränkungen

LKW-Fahrverbote an Feiertagen - Was gilt an Karfreitag und Ostern für Brummi-Fahrer?

3. April 2026
2 Min. Lesezeit
Steven SchulzSteven Schulz

An Karfreitag und anderen Feiertagen gilt in Deutschland ein LKW-Fahrverbot. Was Spediteure und Fahrer wissen müssen.

LKW-Fahrverbot im Überblick

Wann gilt es?

  • Karfreitag: 00:00 - 24:00 Uhr
  • Ostersonntag: 00:00 - 22:00 Uhr
  • Ostermontag: 00:00 - 22:00 Uhr

Für welche Fahrzeuge?

  • LKW über 7,5 t zGG
  • LKW mit Anhänger (unabhängig vom Gewicht)
  • Auf allen Straßen, nicht nur Autobahnen

Ausnahmen vom Fahrverbot

Kombinierter Verkehr

  • An- und Abfahrt zu Terminals
  • Container, Wechselbrücken
  • Schiene-Straße-Transporte

Verderbliche Waren

  • Frische Lebensmittel
  • Tiefkühlprodukte
  • Lebende Tiere
  • Blumen und Pflanzen

Sonstige Ausnahmen

Kategorie Beispiele
Notfälle Pannenhilfe, Bereitschaftsdienst
Post Briefzustellung
Versorgung Krankenhäuser, Energie
Landwirtschaft Ernte (zeitkritisch)

Genehmigungen einholen

Einzelgenehmigung

  • Bei der Straßenverkehrsbehörde
  • Mindestens 2 Wochen vorher
  • Begründung erforderlich
  • Kosten: 30-100 €

Dauergenehmigung

  • Für regelmäßige Transporte
  • Branchenspezifisch möglich
  • Jahresgenehmigung erhältlich

Strafen bei Verstoß

Bußgelder

Verstoß Bußgeld
Fahrverbot missachtet 120 €
Mit Gefährdung 240 €
Mit Unfall 290 €

Weitere Konsequenzen

  • 1 Punkt in Flensburg
  • Eintrag ins Fahreignungsregister
  • Wiederholungstäter: höhere Strafen

Oster-Fahrverbote 2026 im Detail

Zeitplan

Tag Datum Fahrverbot
Karfreitag 03.04.2026 Ganztägig
Karsamstag 04.04.2026 Kein Verbot
Ostersonntag 05.04.2026 00:00-22:00
Ostermontag 06.04.2026 00:00-22:00

Ferienreiseverordnung

  • Zusätzliche Einschränkungen möglich
  • Bestimmte Strecken gesperrt
  • Samstags vor Feiertagen beachten

Nachbarländer beachten

Österreich

  • Karfreitag: Fahrverbot
  • Ostern: Fahrverbot
  • Unterschiedliche Zeiten!

Schweiz

  • Karfreitag: Ganztägig
  • Ostersonntag: Ganztägig
  • Ostermontag: Ganztägig

Frankreich

  • Kein generelles Fahrverbot
  • Regionale Einschränkungen möglich

Niederlande

  • Kein Fahrverbot
  • Aber erhöhtes Verkehrsaufkommen

Tipps für Spediteure

Tourenplanung

  • Fahrverbote einplanen
  • Ausweichrouten vorbereiten
  • Ruhezeiten anpassen
  • Kunden informieren

Dokumentation

  • Genehmigungen mitführen
  • Frachtpapiere vollständig
  • Bei Kontrolle vorzeigen

Personal

  • Fahrer schulen
  • Regelkenntnisse auffrischen
  • Kontaktdaten Disposition

Für PKW-Fahrer

Was bedeutet das für Sie?

  • Weniger LKW unterwegs
  • Entspannteres Fahren
  • Überholverbote beachten

Stau trotzdem möglich

  • Reiseverkehr hoch
  • Baustellen
  • Unfälle

Sonderregelungen 2026

Ausweitung möglich

  • Bei besonderen Ereignissen
  • Kurzfristige Änderungen
  • Aktuelle Infos einholen

Informationsquellen

  • Bundesamt für Güterverkehr
  • ADAC
  • Spediteur-Verbände

Fazit

Das LKW-Fahrverbot an Karfreitag und Ostern ist strikt geregelt. Spediteure sollten frühzeitig planen und notwendige Genehmigungen rechtzeitig beantragen. PKW-Fahrer profitieren von weniger Schwerlastverkehr - dennoch ist mit Stau zu rechnen.

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