X
Internationale militärische Hauptquartiere der NATO in Deutschland
Nicht bestellbar. X wird ausschließlich für Fahrzeuge dieses Trägers zugeteilt. Ein Wunschkennzeichen mit diesem Kürzel gibt es nicht — es hängt nicht am Wohnort, sondern an der Halterschaft.
Wer führt dieses Kennzeichen
X-Kennzeichen tragen die Dienstfahrzeuge der aufgrund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen NATO-Hauptquartiere mit regelmäßigem Standort in Deutschland, etwa in Geilenkirchen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Fahrzeuge der Bundeswehr, auch wenn die Zulassung organisatorisch beim Zentrum Kraftfahrwesen der Bundeswehr liegt.
Aufbau und Besonderheiten
Auf X folgt eine vierstellige Zahl. Die Fahrzeuge unterliegen trotz der militärischen Zuordnung der regulären Hauptuntersuchung nach StVZO und werden nicht wie Y-Fahrzeuge im Rahmen der internen technischen Materialprüfung der Bundeswehr geprüft. Die Schilder sind wie bei Y nicht reflektierend und existieren nicht in der Euro-Version; es gibt auch rote X-Kennzeichen für Überführungsfahrten.
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 Satz 6 FZV i. V. m. Anlage 2 Nr. 1 FZV; Zulassungszuständigkeit nach § 75 FZV
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_2.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)
Stand: 2026-08-06
